Vermietung

Die Räume des Mittelrhein-Museums können Sie gerne nach Absprache mit uns mieten.

Die Preise der einzelnen Räumlichkeiten entnehmen Sie bitte dem Kasten durch anklicken.

Fragen und direkte Buchungen sind an Sabine Brathuhn zu richten (0261 129-2502 oder sabine.brathuhn@stadt.koblenz.de).

Überlassungsbedingungen und Nutzungsentgelte für die in der

Verwaltung des Mittelrhein-Museums stehenden Räume

 

 

Überlassungsbedingungen und Nutzungsentgelte für die in der Verwaltung des Mittelrhein-Museums stehenden Räume
– in der Fassung vom 06.04.2017 –

A. Grundsätzliches
1. Soweit die Belange des Mittelrhein-Museums und die besondere Zweckbestimmung der stadteigenen Gebäude es zulassen, können geeignete Räume und Säle für kulturelle und ähnliche Veranstaltungen und Tagungen überlassen werden, nicht jedoch für parteipolitische Veranstaltungen.

2. Hierfür kommen folgende Räumlichkeiten, die in der Verwaltung des Mittelrhein-Museums stehen, in Frage:
2.1 Forum Confluentes
2.1.1 Veranstaltungsraum 1, EG
2.1.2 Veranstaltungsraum 2, EG
2.1.3 Dauerausstellung, 1. OG
2.1.4 Sonderausstellung, UG
2.2 Mutter-Beethoven-Haus: Kammermusiksaal

3. Für die Überlassung der vorgenannten Räumlichkeiten gelten die nachfolgenden allgemeinen Bestimmungen sowie die Haftungsregelung und die Nutzungsentgeltordnung.

B. Allgemeine Bestimmungen

1. Der Antrag auf Überlassung von Räumlichkeiten ist spätestens 4 Wochen vor der Veranstaltung unter Angabe des Termins und der Veranstaltungsart beim Mittelrhein-Museum schriftlich zu stellen. Eine Verkürzung dieser Antragsfrist ist nur dann möglich, wenn wegen besonderer Umstände die Frist nicht eingehalten werden konnte. Das Mittelrhein-Museum kann in diesen Fällen
von der 4 Wochenfrist absehen. Die Überlassung ist schriftlich zu bestätigen. Mit der schriftlichen Annahmebestätigung des Antrages gilt der Überlassungsvertrag als geschlossen.

2. Die Organisation einer Garderobenabgabe übernimmt der Veranstalter. Die ordnungsgemäße Annahme, Aufbewahrung und Ausgabe der abgegebenen Garderobe liegt damit in seiner alleinigen Verantwortung.

3. Veränderungen in der Einrichtung von Räumlichkeiten dürfen nur nach vorheriger Absprache mit dem Mittelrhein-Museum vorgenommen werden. Sie sind ausschließlich von hauseigenem Personal oder vom Veranstalter unter Aufsicht eines Bediensteten des Mittelrhein-Museums vorzunehmen.

4. Saalschmuck, Dekoration, Einbauten usw. dürfen nur mit Genehmigung des Mittelrhein-Museums angebracht werden. Der Veranstalter hat sie nach Beendigung der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen; er haftet für evtl. hierdurch entstehende Beschädigungen. Es ist untersagt, Nägel und dergleichen in Böden, Wände und Decken zu schlagen.

5. Der Veranstalter darf die Räumlichkeiten nur für den vereinbarten Zweck und während der Mietzeit nutzen. Er darf die Räumlichkeiten ohne Genehmigung des Mittelrhein-Museums weder an Dritte überlassen noch Dritte an der Veranstaltung beteiligen.

6. Die Überlassung schließt das Recht ein, die notwendigen Nebenräume wie Treppen, Flure usw. mit zu benutzen, jedoch hat der Veranstalter dafür zu sorgen, dass andere als die überlassenen Räumlichkeiten nicht von Besuchern betreten ggf. gleichzeitig stattfindende andere Veranstaltungen im Hause nicht gestört werden.

7. Den Beauftragten der Stadt Koblenz ist auch während der Veranstaltung gestattet, die überlassenen Räumlichkeiten zu betreten.

8. Der Veranstalter ist für die Reinhaltung der sanitären Einrichtungen verantwortlich. Verunreinigungen werden auf seine Kosten beseitigt und in Rechnung gestellt.

9. Neben diesen Überlassungsbedingungen und der Nutzungsentgeltordnung gelten die jeweiligen Haus- und Benutzungsordnungen. Die allgemeinen Sicherheits- und feuerpolizeilichen Vorschriften sind einzuhalten.

10. Das Rauchen in den Gebäuden ist untersagt. Der Veranstalter verpflichtet sich, die Besucher der Veranstaltung auf dieses Verbot hinzuweisen und dafür Sorge zu tragen, dass Besucher dieses Verbot auch einhalten. Verstöße der Besucher gegen das Rauchverbot gehen zu Lasten des Veranstalters.

11. Ein Veranstaltungstermin kann nur im Einvernehmen mit dem Mittelrhein- Museum verlegt werden.

12. Können dem Veranstalter die vertraglich zugesagten Räume aus Gründen, die weder die Stadt Koblenz noch das Mittelrhein-Museum zu vertreten haben, nicht überlassen werden, so kann der Veranstalter daraus keinerlei Ansprüche ableiten.

C. Haftung

1. Der Veranstalter stellt die Stadt Koblenz von allen Ansprüchen Dritter wegen Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Räumlichkeiten oder der eigentlichen Veranstaltung entstehen oder die auf eine Vertragsverletzung des Veranstalters zurück zu führen sind. Dem Veranstalter obliegt hiermit eine uneingeschränkte Überwachungs- und Sicherungspflicht.

2. Der Veranstalter haftet weiterhin für alle Sach- und Personenschäden, die während der Überlassung entstehen und die auf die Veranstaltung zurück zu führen sind.

3. Die Haftung erstreckt sich auch auf alle über den Rahmen einer normalen Abnutzung hinausgehenden Schäden an Gebäude und Inventar.

D. Nutzungsentgeltordnung, Berechnung der Nebenleistungen
1. Mit den Entgelten sind abgegolten:
Die Überlassung der Räumlichkeiten einschl. der erforderlichen Nebenräume wie Flure, Treppen, Toiletten usw. für eine Veranstaltung bis zur Höchstdauer von 3 Stunden. Wird die Räumlichkeit länger genutzt, erhöhen sich die Sätze je angefangene Stunde jeweils um 20%, aufgerundet auf volle EUR, jedoch nicht höher als der doppelte Tarifsatz (Anlage 1). Der Veranstaltungsraum 1 kann auch für mehrtägige Präsentationen /Ausstellungen angemietet werden. In diesem Fall erfolgt die Überlassung für 1 Woche, innerhalb der Öffnungszeiten (Di – So, 10.00 – 18.00 Uhr). Das Nutzungsentgelt wird für jede angefangene Woche berechnet (Anlage 2). Mit dem Nutzungsentgelt sind auch Nebenkosten wie Licht, Heizung, Wasser
und normale Reinigung abgegolten.

2. Die Höhe der Nutzungsentgelte und der Nebenleistungen ist aus den Anlagen 1 und 2 ersichtlich.

3. Die Nutzungsentgelte sind spätestens 8 Tage vor dem vertraglich vereinbarten Nutzungstermin (Tag der Veranstaltung) zur Zahlung fällig. Die Zahlungsaufforderung (Rechnung) geht dem Veranstalter durch das Mittelrhein-Museum zu. Ist bis zu dem vorgenannten Termin ein Zahlungseingang bei der Stadtkasse nicht fest zu stellen, gilt der Überlassungsvertrag als aufgehoben.

E. Schlussbestimmungen

Ausnahmen von den Überlassungsbedingungen und den Nutzungsentgelten bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des zuständigen Fachdezernenten bzw. der Fachdezernentin. In jedem Falle muss die besondere Zweckbestimmung der Räumlichkeit gewahrt bleiben.

F. In-Kraft-Treten
Die Überlassungsbedingungen einschl. der Nutzungsentgelte treten am 31.01.2014 in Kraft. Gleichzeitig treten die Überlassungsbedingungen und Nutzungsentgelte vom 15.11.1996 für die unter A 2 aufgeführte Räumlichkeiten außer Kraft.

 

In Vertretung
gez. Beigeordneter Knopp